Ratgeber · Eigentumsrecht

Foreign Quota

in Thailand

Ausländer dürfen in Thailand bis zu 49 % der Fläche eines Condominiums als vollwertiges Eigentum besitzen. Was die 49-%-Regel wirklich bedeutet — Freehold, FET-Formular, Leasehold, Vererbung und der Reform-Stand 2026.

Auf einen Blick

Foreign Quota — die Kernfakten

Definition

Foreign Quota = max. 49 % der verkaufbaren Fläche eines Condominiums, die Ausländer als Freehold besitzen dürfen.

Rechtsgrundlage

Condominium Act B.E. 2522 (1979), Section 19 — landesweit gültig, auch in Pattaya, Chonburi.

Eigentumsform

Freehold: 100 % zeitlich unbegrenztes Eigentum an der eigenen Einheit, eingetragen beim Land Department.

Kollektiv vs. individuell

Die 49 % gelten für das gesamte Gebäude — Ihre Einheit besitzen Sie trotzdem zu 100 %.

Voraussetzung

Kaufpreis in Fremdwährung nach Thailand überweisen + FET-Formular der Bank.

Grundstücke / Land

Direkter Landerwerb auf ausländischen Namen ist nicht möglich — nur Condo-Einheiten.

Leasehold

Alternative bei ausgeschöpfter Quote: registrierte Pacht, max. 30 Jahre pro Eintragung.

Reform-Stand 2026

49 % und 30 Jahre gelten weiterhin. 75-%-Quote und 99-Jahre-Pacht sind nicht beschlossen.

Inhalt

Können Ausländer in Thailand kaufen? Die klare Antwort
Freehold Condo: vollständiges Eigentum für Ausländer
Die 49-%-Regel im Detail: kollektiv vs. individuell
Das FET-Formular: die richtige Überweisung entscheidet
Wenn die Foreign Quota ausgeschöpft ist
Leasehold als Alternative: 30 Jahre & das Urteil 2025
Alle Eigentumsformen im Vergleich
Reform-Ausblick 2026: 99 Jahre & 75-%-Quote
Vererbung, Title Deed und Wiederverkauf
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Können Ausländer in Thailand Immobilien kaufen? Die klare Antwort

Ja — Ausländer dürfen in Thailand eine Eigentumswohnung (Condominium) als vollwertiges Freehold-Eigentum kaufen, Grundstücke und Land dagegen nicht direkt auf den eigenen Namen.

Das ist die entscheidende Unterscheidung, an der jede Kaufüberlegung beginnt. Wer als Staatsangehöriger aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz in Pattaya, Chonburi, Thailand investieren möchte, hat einen klaren, gesetzlich abgesicherten Weg: den Kauf einer Einheit in einem Condominium innerhalb der sogenannten Foreign Quota. Der Erwerb von Land, Häusern auf eigenem Grund oder Villen mit eigenem Grundstück ist Ausländern dagegen verwehrt — hier greifen nur indirekte Konstruktionen, die mit erheblichen Risiken verbunden sind.

Rechtlich ist der Condo-Kauf für Ausländer keine Grauzone, sondern ausdrücklich geregelt. Der Condominium Act B.E. 2522 (1979) räumt ausländischen Käufern in Section 19 das Recht ein, Einheiten in einem registrierten Condominium als Freehold zu besitzen. Die einzige Grenze: Höchstens 49 % der gesamten verkaufbaren Wohnfläche eines Gebäudes dürfen in ausländischer Hand sein. Mindestens 51 % müssen im thailändischen Eigentum bleiben.

Wichtig: Diese 49 % sind eine kollektive Beschränkung für das gesamte Gebäude — nicht für Ihre einzelne Wohnung. Ihre Einheit gehört Ihnen, wenn sie innerhalb der Quote registriert ist, zu 100 %.

Sky Thai Property CO. LTD. konzentriert sich bewusst ausschließlich auf dieses eine, für Ausländer sichere Segment: Foreign-Quota-Condos in Neubau-Projekten von geprüften Bauträgern in Pattaya. Keine Villen mit fragwürdiger Grundstückskonstruktion, keine Firmenmäntel, keine Umgehungsmodelle — sondern Einheiten, die sauber auf Ihren Namen eingetragen werden.

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Freehold Condo: So funktioniert das vollständige Eigentum

Freehold bedeutet in Thailand echtes, zeitlich unbegrenztes Volleigentum an der Einheit — eingetragen im Title Deed beim Land Department, mit denselben Rechten wie ein thailändischer Eigentümer.

Der Condominium Act B.E. 2522 (1979) gewährt Ausländern in Section 19 das Recht auf vollständiges Freehold-Eigentum an Condominium-Einheiten. Konkret heißt das für Sie als Käufer:

  • 100 % Eigentum an Ihrer Einheit— kein Leasehold, kein bloßes Nutzungsrecht, kein Ablaufdatum.
  • Gleiche Rechte wie thailändische Eigentümer: Sie dürfen verkaufen, vermieten und vererben.
  • Volles Stimmrecht in der Eigentümerversammlung, proportional zu Ihrem Flächenanteil.
  • Eintragung beim Land Department — vergleichbar mit dem deutschen Grundbuch, aber als Urkunde (Title Deed) in Ihrer Hand.
  • Unbefristet: Freehold hat kein Ende — anders als jede Pacht.

Das thailändische System ist dabei bemerkenswert schlank. Wo in Deutschland Grundbuchauszug, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung nebeneinander stehen, genügt in Thailand ein einziges Dokument: der Condominium Title Deed. Er nennt Eigentümername, Einheitsnummer, Größe in Quadratmetern, Gebäudenamen und die Grundstücksdaten und trägt das Chanote-Siegel des Land Department. Die Eigentümergemeinschaft (Juristic Condominium) entsteht dabei automatisch mit der Registrierung des Gebäudes.

Voraussetzung für die Freehold-Eintragung ist immer, dass der Kaufpreis nachweislich in Fremdwährung aus dem Ausland nach Thailand überwiesen wurde. Dieser Nachweis heißt FET-Formular — mehr dazu in Abschnitt 4.
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Die 49-%-Regel im Detail: kollektiv vs. individuell

Die 49-%-Grenze begrenzt den Ausländeranteil am gesamten Gebäude, nicht den Umfang Ihres Eigentums an der einzelnen Wohnung — Ihre Einheit besitzen Sie vollständig.

Kaum eine Regel wird häufiger missverstanden. Viele Interessenten glauben, sie könnten nur „49 % einer Wohnung" kaufen. Das ist falsch. Die 49 % beziehen sich auf die Summe aller verkaufbaren Quadratmeter eines Condominiums: Von der gesamten Wohnfläche des Gebäudes darf höchstens die Hälfte minus eins in ausländischem Freehold-Eigentum stehen. Die restlichen mindestens 51 % müssen thailändischen Eigentümern gehören.

Für den einzelnen Käufer bedeutet das: Solange Ihre Wunscheinheit innerhalb der noch freien Foreign Quota liegt, gehört sie Ihnen zu 100 %. Die Quote ist also kein Miteigentumsanteil, sondern ein Kontingent an Einheiten, die auf ausländische Namen eingetragen werden können. Jeder Bauträger führt für sein Gebäude eine laufende Foreign-Quota-Bilanz — welche Einheiten bereits an Ausländer verkauft sind und wie viel Fläche noch im ausländischen Freehold vergeben werden darf.

Warum die Verfügbarkeit der Quota der eigentliche Engpass ist

Weil die 49 % pro Gebäude fest begrenzt sind, ist nicht der Preis, sondern die Verfügbarkeit einer Foreign-Quota-Einheit oft der entscheidende Punkt beim Kauf. In begehrten Projekten in Strandlagen wie Wongamat oder Pratumnak ist die ausländische Quote teils früh ausgeschöpft. Wer eine bestimmte Einheit als Freehold möchte, muss deshalb vor der Reservierung klären, ob diese Einheit überhaupt noch als ausländisches Freehold registriert werden kann.

Sky Thai Property prüft den Foreign-Quota-Status jeder Einheit vorab direkt beim Bauträger und lässt die Verfügbarkeit schriftlich bestätigen — bevor eine Reservierungsgebühr fließt. So gibt es keine bösen Überraschungen beim Termin im Land Department.
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Das FET-Formular: Warum die richtige Überweisung entscheidet

Das Foreign Exchange Transaction Form (FET) belegt, dass der Kaufpreis in Fremdwährung aus dem Ausland nach Thailand kam — ohne dieses Formular ist keine Freehold-Eintragung im Rahmen der Foreign Quota möglich.

Das FET (früher als Thor Tor 3 bzw. FETF bezeichnet) ist ein kleines Dokument mit großer Wirkung. Es wird von der thailändischen Empfängerbank ausgestellt und bestätigt, dass ein bestimmter Betrag in ausländischer Währung nach Thailand überwiesen und dort in Baht umgewandelt wurde. Bei Beträgen ab 50.000 US-Dollar (bzw. dem Gegenwert) ist die Ausstellung verpflichtend.

Für den Foreign-Quota-Kauf hat das FET zwei zentrale Funktionen:

  • Es ist Voraussetzung für die Eintragung.Das Land Department trägt eine Einheit nur dann als ausländisches Freehold ein, wenn der Kapitaltransfer aus dem Ausland per FET nachgewiesen ist.
  • Es sichert die spätere Rückführung.Nur mit lückenlos dokumentiertem FET lässt sich der Verkaufserlös bei einem späteren Weiterverkauf wieder legal ins Ausland zurücktransferieren.

Worauf es bei der Überweisung ankommt

Zwei Details entscheiden über einen reibungslosen Ablauf: Erstens muss das Geld tatsächlich in Fremdwährung (Euro, US-Dollar, Schweizer Franken) eingehen und erst in Thailand in Baht gewechselt werden — nicht bereits im Ausland umgetauscht. Zweitens sollte im Verwendungszweck der Immobilienkauf klar benannt werden (etwa „Purchase of condominium unit"). Fehlt dieser Hinweis, kann die Bank das FET verzögern oder falsch ausstellen.

Ein thailändisches Bankkonto ist für den Kauf selbst nicht zwingend — der Betrag kann direkt an das Konto des Bauträgers oder einen Treuhänder gehen, solange die Bank das FET auf Ihren Namen ausstellt. Sky Thai Property begleitet den Transfer eng, damit das FET von Anfang an korrekt ausgestellt wird.
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Was passiert, wenn die Foreign Quota ausgeschöpft ist?

Ist die 49-%-Quote eines Gebäudes voll vergeben, kann keine weitere Einheit als ausländisches Freehold eingetragen werden — dann bleiben drei realistische Wege.

Dieser Fall ist kein Ausnahmeszenario, sondern in beliebten Projekten Alltag. Wenn ein Interessent eine bestimmte Einheit möchte, deren Gebäude die ausländische Quote bereits ausgereizt hat, stehen folgende Optionen offen:

  • Anderes Projekt mit freier Quota. Der einfachste und sauberste Weg: eine vergleichbare Einheit in einem Neubau-Projekt wählen, in dem noch Foreign Quota verfügbar ist. Genau hier hilft der Marktüberblick über mehrere Bauträger.
  • Leasehold statt Freehold. Dieselbe Einheit kann als registriertes Leasehold (max. 30 Jahre) erworben werden. Das ist rechtlich zulässig, bedeutet aber Nutzungsrecht statt Volleigentum — mit den in Abschnitt 6 beschriebenen Einschränkungen.
  • Auf eine frei werdende Quota warten.
    Verkauft ein ausländischer Eigentümer seine Einheit an einen Thailänder, wird Quota frei. Das ist möglich, aber nicht planbar — und für die meisten Käufer keine belastbare Strategie.
Von riskanten Umgehungen — etwa dem Halten einer Einheit über eine thailändische Gesellschaft nur zum Zweck der Quota-Umgehung — rät Sky Thai Property ausdrücklich ab. Der saubere Weg ist ein Projekt mit echter, freier Foreign Quota.
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Leasehold als Alternative: 30 Jahre & das Urteil 2025

Leasehold ist ein registriertes Nutzungsrecht mit einer gesetzlichen Höchstdauer von 30 Jahren pro Eintragung — vorab garantierte Verlängerungen darüber hinaus sind rechtlich nicht durchsetzbar.

Leasehold (Pacht) ist die häufigste Alternative, wenn Freehold nicht verfügbar ist — etwa bei ausgeschöpfter Quota oder bei Objekten auf gepachtetem Land. Dabei erwirbt der Käufer kein Eigentum, sondern ein langfristiges, im Land Department eingetragenes Nutzungsrecht. Der thailändische Rechtsrahmen begrenzt die registrierbare Laufzeit klar auf 30 Jahre.

Lange wurden sogenannte „30+30+30"-Modelle angeboten, die durch zwei im Voraus vereinbarte Verlängerungen faktisch 90 Jahre versprachen. Ein Urteil des thailändischen Supreme Court vom 18. März 2025 hat dieser Praxis die Grundlage entzogen: Vorab vereinbarte automatische Verlängerungen über die 30 Jahre hinaus sind nicht durchsetzbar. Rechtssicher ist nur die erste registrierte Laufzeit von bis zu 30 Jahren; jede Verlängerung setzt eine echte Neuverhandlung am Laufzeitende voraus — ohne Garantie.

Für wen Leasehold trotzdem sinnvoll sein kann

Leasehold ist nicht per se schlecht — es ist eine andere Risikoklasse. Sinnvoll sein kann es etwa, wenn die Wunscheinheit in einem ausgezeichneten Projekt liegt, dessen Freehold-Quota voll ist, und der Käufer primär die Nutzung über einen überschaubaren Zeitraum sucht. Wer dagegen ein langfristig vererbbares Vermögen aufbauen will, fährt mit Freehold über die Foreign Quota deutlich sicherer.

Faustregel: Freehold, wo immer verfügbar. Leasehold nur bewusst, mit klarem Verständnis der 30-Jahre-Grenze — und niemals im Vertrauen auf mündlich zugesagte „automatische" Verlängerungen.
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Alle Eigentumsformen im Vergleich

Für Ausländer gibt es in Thailand fünf Wege zur Immobilie — für ein Condo ist Freehold über die Foreign Quota in fast allen Fällen die sicherste Wahl.
Eigentumsform
Was Sie besitzen
Dauer
Für wen & Risiko
Freehold Condo (Foreign Quota)
100 % Volleigentum an der Einheit, Title Deed auf eigenen Namen
Unbegrenzt
Der Standardweg für DACH-Käufer. Geringstes Risiko, voll vererbbar. Nur begrenzt durch die 49-%-Quote.
Leasehold
Registriertes Nutzungsrecht, kein Eigentum
Max. 30 Jahre / Eintragung
Alternative bei voller Quota. Verlängerung nicht garantiert (Urteil 2025). Mittleres Risiko.
Superficies (Baurecht)
Eigentum am Bauwerk, nicht am Grundstück
Bis 30 Jahre (registriert)
Für Haus auf gepachtetem Land. Komplex, selten für Condo-Käufer relevant.
Thai Limited Company
Anteile an einer Gesellschaft, die Land hält (≥ 51 % thai)
Unbegrenzt (solange konform)
Für Landbesitz. Strenge Compliance nötig; bei reiner Umgehung riskant. Nicht für Standard-Condos.
BOI-Ausnahme
Bis zu 1 Rai (1.600 m²) Land
Unbegrenzt
Nur bei Investitionen ab 40 Mio. THB in förderfähige Projekte. Sonderfall.

Für die typische Zielsetzung eines DACH-Investors — ein Neubau-Condo in Pattaya zur Vermögensbildung, Eigennutzung oder Vermietung — ist die Sache damit klar: Freehold über die Foreign Quota ist der einzige Weg, der Volleigentum, Vererbbarkeit und Rechtssicherheit in einem bietet. Alle anderen Formen sind Sonderfälle oder Kompromisse.

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Reform-Ausblick 2026: 99 Jahre & die 75-%-Quote

Stand 2026 gelten die 49-%-Quote und die 30-Jahre-Leasehold-Grenze unverändert — die diskutierten Reformen auf 75 % und 99 Jahre sind nicht beschlossen.

Seit 2025 kursieren zwei Reformvorhaben, die für ausländische Käufer weitreichend wären. Beide sind wichtig zu kennen — aber ebenso wichtig ist, sie nicht mit geltendem Recht zu verwechseln.

  • 75-%-Quote: Ein Vorschlag würde die Ausländerquote bei Eigentumswohnungen von 49 % auf 75 % anheben. Er wird diskutiert, steckt Stand 2026 aber weiterhin im Gesetzgebungsprozess und ist nicht verabschiedet.
  • 99-Jahre-Leasehold: Ein Entwurf würde die maximale Pachtdauer von 30 auf 99 Jahre verlängern. Auch dieser ist Stand 2026 nicht in Kraft; registrierte Leaseholds bleiben auf 30 Jahre begrenzt.
Seriöse Beratung erkennt man auch daran, was sie nicht verspricht. Angebote, die mit „99 Jahren sicher" oder einer „bald kommenden 75-%-Quote" werben, sollten Sie kritisch hinterfragen — beides ist 2026 nicht geltendes Recht.
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Vererbung, Title Deed und Wiederverkauf

Ein Freehold-Condo in Thailand ist vererbbar und frei verkäuflich — beides bleibt an die Foreign Quota und an das lückenlose FET-Dokument gebunden.

Weil Freehold echtes Eigentum ist, können Sie Ihre Einheit jederzeit verkaufen, verschenken oder vererben — dieselben Rechte wie ein thailändischer Eigentümer. Beim Weiterverkauf ist das FET-Formular aus dem ursprünglichen Kauf entscheidend: Es ermöglicht, den Verkaufserlös wieder legal ins Ausland zu transferieren. Deshalb sollten Sie die FET-Unterlagen dauerhaft aufbewahren.

Für den Erbfall gilt: Ihr Condo geht per Testament oder gesetzlicher Erbfolge auf die Erben über. Ein ausländischer Erbe muss die Einheit allerdings selbst unter den Bedingungen der Foreign Quota halten können. Ist das nicht möglich — etwa weil die Quote inzwischen anders belegt ist —, muss die Immobilie in der Regel innerhalb eines Jahres veräußert werden. Ein in Thailand hinterlegtes Testament nach thailändischem Recht beschleunigt die Übertragung erheblich und beugt Erbstreitigkeiten vor; Deutschland und Thailand haben zudem ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Praktischer Rat: Klären Sie die Nachlassregelung früh mit einem unabhängigen Anwalt und hinterlegen Sie ein thailändisches Testament. Sky Thai Property vermittelt auf Wunsch geprüfte Partneranwälte in Pattaya, die den Kaufvertrag prüfen und die Nachlassfrage mitdenken.
Häufige Fragen

Foreign Quota — kurz beantwortet

Hinweis: Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Rechtsstand: Juli 2026. Für Ihren konkreten Kauf empfiehlt Sky Thai Property immer eine unabhängige rechtliche Prüfung (Foreign-Quota-Status, Kaufvertrag, FET) durch einen Anwalt vor Ort.
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