Foreign Quota
in ThailandAusländer dürfen in Thailand bis zu 49 % der Fläche eines Condominiums als vollwertiges Eigentum besitzen. Was die 49-%-Regel wirklich bedeutet — Freehold, FET-Formular, Leasehold, Vererbung und der Reform-Stand 2026.
Foreign Quota — die Kernfakten
Foreign Quota = max. 49 % der verkaufbaren Fläche eines Condominiums, die Ausländer als Freehold besitzen dürfen.
Condominium Act B.E. 2522 (1979), Section 19 — landesweit gültig, auch in Pattaya, Chonburi.
Freehold: 100 % zeitlich unbegrenztes Eigentum an der eigenen Einheit, eingetragen beim Land Department.
Die 49 % gelten für das gesamte Gebäude — Ihre Einheit besitzen Sie trotzdem zu 100 %.
Kaufpreis in Fremdwährung nach Thailand überweisen + FET-Formular der Bank.
Direkter Landerwerb auf ausländischen Namen ist nicht möglich — nur Condo-Einheiten.
Alternative bei ausgeschöpfter Quote: registrierte Pacht, max. 30 Jahre pro Eintragung.
49 % und 30 Jahre gelten weiterhin. 75-%-Quote und 99-Jahre-Pacht sind nicht beschlossen.
Inhalt
Können Ausländer in Thailand Immobilien kaufen? Die klare Antwort
Das ist die entscheidende Unterscheidung, an der jede Kaufüberlegung beginnt. Wer als Staatsangehöriger aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz in Pattaya, Chonburi, Thailand investieren möchte, hat einen klaren, gesetzlich abgesicherten Weg: den Kauf einer Einheit in einem Condominium innerhalb der sogenannten Foreign Quota. Der Erwerb von Land, Häusern auf eigenem Grund oder Villen mit eigenem Grundstück ist Ausländern dagegen verwehrt — hier greifen nur indirekte Konstruktionen, die mit erheblichen Risiken verbunden sind.
Rechtlich ist der Condo-Kauf für Ausländer keine Grauzone, sondern ausdrücklich geregelt. Der Condominium Act B.E. 2522 (1979) räumt ausländischen Käufern in Section 19 das Recht ein, Einheiten in einem registrierten Condominium als Freehold zu besitzen. Die einzige Grenze: Höchstens 49 % der gesamten verkaufbaren Wohnfläche eines Gebäudes dürfen in ausländischer Hand sein. Mindestens 51 % müssen im thailändischen Eigentum bleiben.
Sky Thai Property CO. LTD. konzentriert sich bewusst ausschließlich auf dieses eine, für Ausländer sichere Segment: Foreign-Quota-Condos in Neubau-Projekten von geprüften Bauträgern in Pattaya. Keine Villen mit fragwürdiger Grundstückskonstruktion, keine Firmenmäntel, keine Umgehungsmodelle — sondern Einheiten, die sauber auf Ihren Namen eingetragen werden.
Freehold Condo: So funktioniert das vollständige Eigentum
Der Condominium Act B.E. 2522 (1979) gewährt Ausländern in Section 19 das Recht auf vollständiges Freehold-Eigentum an Condominium-Einheiten. Konkret heißt das für Sie als Käufer:
- 100 % Eigentum an Ihrer Einheit— kein Leasehold, kein bloßes Nutzungsrecht, kein Ablaufdatum.
- Gleiche Rechte wie thailändische Eigentümer: Sie dürfen verkaufen, vermieten und vererben.
- Volles Stimmrecht in der Eigentümerversammlung, proportional zu Ihrem Flächenanteil.
- Eintragung beim Land Department — vergleichbar mit dem deutschen Grundbuch, aber als Urkunde (Title Deed) in Ihrer Hand.
- Unbefristet: Freehold hat kein Ende — anders als jede Pacht.
Das thailändische System ist dabei bemerkenswert schlank. Wo in Deutschland Grundbuchauszug, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung nebeneinander stehen, genügt in Thailand ein einziges Dokument: der Condominium Title Deed. Er nennt Eigentümername, Einheitsnummer, Größe in Quadratmetern, Gebäudenamen und die Grundstücksdaten und trägt das Chanote-Siegel des Land Department. Die Eigentümergemeinschaft (Juristic Condominium) entsteht dabei automatisch mit der Registrierung des Gebäudes.
Die 49-%-Regel im Detail: kollektiv vs. individuell
Kaum eine Regel wird häufiger missverstanden. Viele Interessenten glauben, sie könnten nur „49 % einer Wohnung" kaufen. Das ist falsch. Die 49 % beziehen sich auf die Summe aller verkaufbaren Quadratmeter eines Condominiums: Von der gesamten Wohnfläche des Gebäudes darf höchstens die Hälfte minus eins in ausländischem Freehold-Eigentum stehen. Die restlichen mindestens 51 % müssen thailändischen Eigentümern gehören.
Für den einzelnen Käufer bedeutet das: Solange Ihre Wunscheinheit innerhalb der noch freien Foreign Quota liegt, gehört sie Ihnen zu 100 %. Die Quote ist also kein Miteigentumsanteil, sondern ein Kontingent an Einheiten, die auf ausländische Namen eingetragen werden können. Jeder Bauträger führt für sein Gebäude eine laufende Foreign-Quota-Bilanz — welche Einheiten bereits an Ausländer verkauft sind und wie viel Fläche noch im ausländischen Freehold vergeben werden darf.
Warum die Verfügbarkeit der Quota der eigentliche Engpass ist
Weil die 49 % pro Gebäude fest begrenzt sind, ist nicht der Preis, sondern die Verfügbarkeit einer Foreign-Quota-Einheit oft der entscheidende Punkt beim Kauf. In begehrten Projekten in Strandlagen wie Wongamat oder Pratumnak ist die ausländische Quote teils früh ausgeschöpft. Wer eine bestimmte Einheit als Freehold möchte, muss deshalb vor der Reservierung klären, ob diese Einheit überhaupt noch als ausländisches Freehold registriert werden kann.
Das FET-Formular: Warum die richtige Überweisung entscheidet
Das FET (früher als Thor Tor 3 bzw. FETF bezeichnet) ist ein kleines Dokument mit großer Wirkung. Es wird von der thailändischen Empfängerbank ausgestellt und bestätigt, dass ein bestimmter Betrag in ausländischer Währung nach Thailand überwiesen und dort in Baht umgewandelt wurde. Bei Beträgen ab 50.000 US-Dollar (bzw. dem Gegenwert) ist die Ausstellung verpflichtend.
Für den Foreign-Quota-Kauf hat das FET zwei zentrale Funktionen:
- Es ist Voraussetzung für die Eintragung.Das Land Department trägt eine Einheit nur dann als ausländisches Freehold ein, wenn der Kapitaltransfer aus dem Ausland per FET nachgewiesen ist.
- Es sichert die spätere Rückführung.Nur mit lückenlos dokumentiertem FET lässt sich der Verkaufserlös bei einem späteren Weiterverkauf wieder legal ins Ausland zurücktransferieren.
Worauf es bei der Überweisung ankommt
Zwei Details entscheiden über einen reibungslosen Ablauf: Erstens muss das Geld tatsächlich in Fremdwährung (Euro, US-Dollar, Schweizer Franken) eingehen und erst in Thailand in Baht gewechselt werden — nicht bereits im Ausland umgetauscht. Zweitens sollte im Verwendungszweck der Immobilienkauf klar benannt werden (etwa „Purchase of condominium unit"). Fehlt dieser Hinweis, kann die Bank das FET verzögern oder falsch ausstellen.
Was passiert, wenn die Foreign Quota ausgeschöpft ist?
Dieser Fall ist kein Ausnahmeszenario, sondern in beliebten Projekten Alltag. Wenn ein Interessent eine bestimmte Einheit möchte, deren Gebäude die ausländische Quote bereits ausgereizt hat, stehen folgende Optionen offen:
- Anderes Projekt mit freier Quota. Der einfachste und sauberste Weg: eine vergleichbare Einheit in einem Neubau-Projekt wählen, in dem noch Foreign Quota verfügbar ist. Genau hier hilft der Marktüberblick über mehrere Bauträger.
- Leasehold statt Freehold. Dieselbe Einheit kann als registriertes Leasehold (max. 30 Jahre) erworben werden. Das ist rechtlich zulässig, bedeutet aber Nutzungsrecht statt Volleigentum — mit den in Abschnitt 6 beschriebenen Einschränkungen.
- Auf eine frei werdende Quota warten.
Verkauft ein ausländischer Eigentümer seine Einheit an einen Thailänder, wird Quota frei. Das ist möglich, aber nicht planbar — und für die meisten Käufer keine belastbare Strategie.
Leasehold als Alternative: 30 Jahre & das Urteil 2025
Leasehold (Pacht) ist die häufigste Alternative, wenn Freehold nicht verfügbar ist — etwa bei ausgeschöpfter Quota oder bei Objekten auf gepachtetem Land. Dabei erwirbt der Käufer kein Eigentum, sondern ein langfristiges, im Land Department eingetragenes Nutzungsrecht. Der thailändische Rechtsrahmen begrenzt die registrierbare Laufzeit klar auf 30 Jahre.
Lange wurden sogenannte „30+30+30"-Modelle angeboten, die durch zwei im Voraus vereinbarte Verlängerungen faktisch 90 Jahre versprachen. Ein Urteil des thailändischen Supreme Court vom 18. März 2025 hat dieser Praxis die Grundlage entzogen: Vorab vereinbarte automatische Verlängerungen über die 30 Jahre hinaus sind nicht durchsetzbar. Rechtssicher ist nur die erste registrierte Laufzeit von bis zu 30 Jahren; jede Verlängerung setzt eine echte Neuverhandlung am Laufzeitende voraus — ohne Garantie.
Für wen Leasehold trotzdem sinnvoll sein kann
Leasehold ist nicht per se schlecht — es ist eine andere Risikoklasse. Sinnvoll sein kann es etwa, wenn die Wunscheinheit in einem ausgezeichneten Projekt liegt, dessen Freehold-Quota voll ist, und der Käufer primär die Nutzung über einen überschaubaren Zeitraum sucht. Wer dagegen ein langfristig vererbbares Vermögen aufbauen will, fährt mit Freehold über die Foreign Quota deutlich sicherer.
Alle Eigentumsformen im Vergleich
Für die typische Zielsetzung eines DACH-Investors — ein Neubau-Condo in Pattaya zur Vermögensbildung, Eigennutzung oder Vermietung — ist die Sache damit klar: Freehold über die Foreign Quota ist der einzige Weg, der Volleigentum, Vererbbarkeit und Rechtssicherheit in einem bietet. Alle anderen Formen sind Sonderfälle oder Kompromisse.
Reform-Ausblick 2026: 99 Jahre & die 75-%-Quote
Seit 2025 kursieren zwei Reformvorhaben, die für ausländische Käufer weitreichend wären. Beide sind wichtig zu kennen — aber ebenso wichtig ist, sie nicht mit geltendem Recht zu verwechseln.
- 75-%-Quote: Ein Vorschlag würde die Ausländerquote bei Eigentumswohnungen von 49 % auf 75 % anheben. Er wird diskutiert, steckt Stand 2026 aber weiterhin im Gesetzgebungsprozess und ist nicht verabschiedet.
- 99-Jahre-Leasehold: Ein Entwurf würde die maximale Pachtdauer von 30 auf 99 Jahre verlängern. Auch dieser ist Stand 2026 nicht in Kraft; registrierte Leaseholds bleiben auf 30 Jahre begrenzt.
Vererbung, Title Deed und Wiederverkauf
Weil Freehold echtes Eigentum ist, können Sie Ihre Einheit jederzeit verkaufen, verschenken oder vererben — dieselben Rechte wie ein thailändischer Eigentümer. Beim Weiterverkauf ist das FET-Formular aus dem ursprünglichen Kauf entscheidend: Es ermöglicht, den Verkaufserlös wieder legal ins Ausland zu transferieren. Deshalb sollten Sie die FET-Unterlagen dauerhaft aufbewahren.
Für den Erbfall gilt: Ihr Condo geht per Testament oder gesetzlicher Erbfolge auf die Erben über. Ein ausländischer Erbe muss die Einheit allerdings selbst unter den Bedingungen der Foreign Quota halten können. Ist das nicht möglich — etwa weil die Quote inzwischen anders belegt ist —, muss die Immobilie in der Regel innerhalb eines Jahres veräußert werden. Ein in Thailand hinterlegtes Testament nach thailändischem Recht beschleunigt die Übertragung erheblich und beugt Erbstreitigkeiten vor; Deutschland und Thailand haben zudem ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Foreign Quota — kurz beantwortet
Was bedeutet Foreign Quota in Thailand?
Foreign Quota bezeichnet den Anteil eines Condominiums in Thailand, den ausländische Käufer als echtes Eigentum (Freehold) besitzen dürfen — maximal 49 % der gesamten verkaufbaren Wohnfläche eines Gebäudes. Rechtsgrundlage ist der Condominium Act B.E. 2522 (1979), Section 19. Die restlichen mindestens 51 % müssen im thailändischen Eigentum bleiben. Eine Einheit innerhalb der Foreign Quota wird als ausländisches Freehold direkt beim Land Department auf den eigenen Namen eingetragen.
Können Deutsche, Österreicher und Schweizer ein Condo in Thailand kaufen?
Ja. Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen in Thailand eine Eigentumswohnung (Condominium) als vollwertiges Freehold-Eigentum kaufen, solange die Foreign Quota des Gebäudes nicht ausgeschöpft ist und der Kaufpreis in Fremdwährung nach Thailand überwiesen wird. Grundstücke bzw. Land dürfen Ausländer dagegen nicht direkt auf den eigenen Namen erwerben. Deshalb konzentriert sich Sky Thai Property auf Foreign-Quota-Condos in Pattaya, Chonburi, Thailand.
Was ist der Unterschied zwischen Freehold und Leasehold in Thailand?
Freehold ist zeitlich unbegrenztes Volleigentum, das im Title Deed beim Land Department auf den eigenen Namen eingetragen wird. Leasehold ist ein langfristiges Nutzungsrecht per Pachtvertrag, das in Thailand pro Registrierung auf maximal 30 Jahre begrenzt ist und dessen Verlängerung nicht garantiert werden kann. Für ausländische Käufer ist Freehold über die Foreign Quota daher in der Regel die sicherere Eigentumsform.
Was passiert, wenn die Foreign Quota in einem Projekt ausgeschöpft ist?
Ist die 49-%-Foreign-Quota eines Gebäudes bereits vollständig vergeben, kann keine weitere Einheit als ausländisches Freehold auf einen ausländischen Namen eingetragen werden. Käufer haben dann drei Optionen: eine Einheit in einem anderen Projekt mit freier Quota wählen, dieselbe Einheit als registriertes Leasehold (max. 30 Jahre) erwerben oder auf eine frei werdende Foreign-Quota-Einheit warten. Sky Thai Property prüft den Foreign-Quota-Status jeder Einheit vorab direkt beim Bauträger und lässt die Verfügbarkeit schriftlich bestätigen.
Was ist das FET-Formular und warum ist es für die Foreign Quota entscheidend?
Das Foreign Exchange Transaction Form (FET, früher Thor Tor 3 bzw. FETF) ist ein von der thailändischen Bank ausgestellter Nachweis, dass der Kaufbetrag in ausländischer Währung aus dem Ausland nach Thailand überwiesen wurde. Bei Beträgen ab 50.000 USD ist es verpflichtend, als Überweisungszweck sollte der Immobilienkauf angegeben werden. Ohne korrektes FET ist keine Eintragung als ausländisches Freehold im Rahmen der Foreign Quota möglich — und auch die spätere Rückführung des Verkaufserlöses ins Ausland setzt das FET voraus.
Wird die Foreign Quota in Thailand von 49 % auf 75 % erhöht?
Eine Anhebung der Ausländerquote bei Eigentumswohnungen von 49 % auf 75 % wird seit 2025 diskutiert, ist aber Stand 2026 nicht beschlossen. Der Vorschlag steckt weiterhin im Gesetzgebungsprozess. Verbindlich gilt weiterhin die 49-%-Grenze des Condominium Act. Käufer sollten ihre Entscheidung auf der aktuellen Rechtslage aufbauen, nicht auf einer möglichen Reform.
Ist die 99-Jahre-Pacht (Leasehold) in Thailand schon Gesetz?
Nein. Ein Gesetzentwurf zur Verlängerung der maximalen Pachtdauer von 30 auf 99 Jahre wird seit 2025 diskutiert, ist Stand 2026 aber nicht in Kraft. Registrierte Leaseholds sind weiterhin auf maximal 30 Jahre pro Eintragung begrenzt. Vorab vereinbarte automatische Verlängerungen über 30 Jahre hinaus (etwa „30+30+30″-Modelle) sind rechtlich nicht garantiert. Käufer müssen bis zu einer Gesetzesänderung von maximal 30 Jahren ausgehen.
Kann ich ein Foreign-Quota-Condo in Thailand vererben?
Ja, ein Freehold-Condo in Thailand ist vererbbar und geht per Testament oder gesetzlicher Erbfolge auf die Erben über. Ein ausländischer Erbe muss die Einheit allerdings selbst unter den Bedingungen der Foreign Quota halten können; ist das nicht möglich, muss die Immobilie in der Regel innerhalb eines Jahres veräußert werden. Ein in Thailand hinterlegtes Testament beschleunigt die Übertragung erheblich. Sky Thai Property empfiehlt, die Nachlassregelung früh mit einem unabhängigen Anwalt zu klären.
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