Visum durch
ImmobilienkaufDas 3-Millionen-THB-Investorenvisum und das LTR-Visum im Detail: Wie der Kauf einer Eigentumswohnung in Pattaya seit Oktober 2025 ein jährlich verlängerbares Aufenthaltsrecht eröffnet — ohne Mindestalter, ohne Einkommensnachweis. Für DACH-Käufer, Stand 2026.
Aufenthalt über den Immobilienkauf — die Kernfakten
Das 3-Millionen-THB-Investorenvisum (Non-Immigrant B, Investment) — Aufenthalt über den Kauf einer Freehold-Eigentumswohnung.
Immigration Orders 237/2568 & 238/2568, in Kraft seit 1. Oktober 2025; 2026 bestätigt aktiv.
3.000.000 THB (~80.000 €) in eine Freehold-Eigentumswohnung, kein Mindestalter, kein Einkommensnachweis.
1 Jahr, jährlich verlängerbar, solange das Eigentum gehalten wird; 90-Tage-Meldepflicht.
Das MOTS-Zertifikat öffnet die 3-Mio-Schwelle — ohne es gilt automatisch die 10-Mio-Grenze.
Ehepartner, Kinder unter 20 und Eltern ab 50 können nachziehen (nach dem 12-Monats-Visum).
Das LTR-Visum (Board of Investment): 10 Jahre, Arbeitserlaubnis, 17 % Flat Tax — ab 500.000 USD Investition.
Angaben auf Stand 2026; sie ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Inhalt
Ein Immobilienkauf in Thailand kann mehr sein als eine Kapitalanlage: Seit dem 1. Oktober 2025 eröffnet er ein Aufenthaltsrecht. Mit dem 3-Millionen-THB-Investorenvisum erhalten ausländische Käufer über den Erwerb einer Eigentumswohnung eine jährlich verlängerbare Aufenthaltserlaubnis — ohne Mindestalter, ohne Einkommensnachweis. Für größere Vermögen bietet das LTR-Visum des thailändischen Board of Investment einen Aufenthalt über zehn Jahre samt Arbeitserlaubnis und Steuervorteil. Dieser Ratgeber erklärt beide Wege im Detail: was das Investorenvisum ist und was nicht, welche Voraussetzungen die Immobilie erfüllen muss, warum das MOTS-Zertifikat der Schlüssel ist, wie das Antragsverfahren Schritt für Schritt abläuft, wie sich 3 Mio, 10 Mio und LTR unterscheiden, und welche Fallstricke Sie kennen sollten. Alle Angaben auf Stand 2026, geprüft gegen die aktuelle Rechtslage.
Was das Investorenvisum ist — und was nicht
Rechtsgrundlage sind die beiden Immigration Orders 237/2568 und 238/2568 des thailändischen Immigration Bureau, beide in Kraft seit dem 1. Oktober 2025. Order 237/2568 regelt die erste Phase des Visumsstatus, Order 238/2568 die 12-Monats-Verlängerung samt Berechtigungskriterien und Dokumenten. Die Regelung ist damit brandaktuell: Kaum ein Interessent weiß, dass Thailand diesen Weg überhaupt geöffnet hat.
Wichtig ist die richtige Einordnung. Thailand bietet kein „Golden Visa" mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht wie Portugal, Griechenland oder Dubai. Was seit Oktober 2025 gilt, ist technisch eine jährlich verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung auf Basis einer qualifizierenden Immobilieninvestition. In der Praxis heißt das: Solange die Immobilie auf den eigenen Namen im Grundbuch (Chanote) eingetragen bleibt, wird der Aufenthalt jedes Jahr verlängert — ohne erneuten Visumsantrag von Grund auf, ohne Altersgrenze, ohne Einkommensnachweis.
Das Visum ist operativ bestätigt, nicht theoretisch: Die ersten 90-Tage-Genehmigungen wurden im März und April 2026 erteilt, und die ersten Antragsteller erhalten inzwischen ihre 12-Monats-Verlängerungen. Mehrere spezialisierte Kanzleien in Thailand (unter anderem AIM Bangkok, W Law International, Formichella & Sritawat) führen das Visum als aktuell gültigen Aufenthaltsweg.
Voraussetzungen: was die Immobilie erfüllen muss
Nicht jede Immobilie öffnet den Weg zum Visum. Die Anforderungen sind konkret und werden von der Einwanderungsbehörde streng geprüft:
- Mindestwert 3.000.000 THB.Der beim Grundbuchamt eingetragene Transaktionswert muss mindestens drei Millionen Baht betragen — das entspricht aktuell rund 80.000 Euro.
- Nur Freehold-Eigentumswohnung Nur Freehold-Eigentumswohnung in der Foreign Quota.Es muss eine eingetragene Condominium-Einheit sein — kein Haus, keine Villa, kein Leasehold. Ausländer kaufen die Einheit als Freehold innerhalb der 49-%-Ausländerquote des Gebäudes.
- Eintragung auf den eigenen Namen (Chanote). Die Immobilie muss im Grundbuch auf den Antragsteller persönlich eingetragen sein.
- Bangkok-Sonderregel. Für Objekte in Bangkok gilt zusätzlich: Die Eigentumsübertragung muss am oder nach dem 1. Oktober 2020 erfolgt sein.
- Eine Einheit, ein Antragsteller. Eine Immobilieneinheit kann nur für einen Hauptantragsteller verwendet werden. Wer das Visum für zwei Personen unabhängig voneinander möchte, benötigt zwei qualifizierende Einheiten.
- Verkäuferstruktur. Der Verkäufer muss eine thailändische Privatperson oder eine thailändische Gesellschaft mit höchstens 49 % ausländischer Beteiligung sein.
Bei Neubau-Projekten ist der Antrag erst nach Fertigstellung und Eigentumsübertragung möglich, weil vorher kein eingetragenes Eigentum existiert. Wie der Kauf als Ausländer rechtlich funktioniert, erklärt der Ratgeber Foreign Quota erklärt; den vollständigen Ablauf zeigt der Kaufführer „Condo kaufen in Pattaya".
Das MOTS-Zertifikat — der Schlüssel zur 3-Mio-Schwelle
Dieser Punkt entscheidet über den gesamten finanziellen Zugang zum Visum und wird von Käufern oft übersehen. Das Einwanderungsrecht kennt für die investitionsbasierte Aufenthaltserlaubnis zwei Wege: die reguläre 10-Millionen-THB-Schwelle und die begünstigte 3-Millionen-THB-Schwelle. Der Unterschied liegt allein im MOTS-Zertifikat.
Beim Kauf wird üblicherweise die Maintenance Fee für das erste Jahr im Voraus fällig. Erhöhungen müssen von der Eigentümerversammlung beschlossen werden — ein Grund, beim Kauf auf eine funktionierende Hausverwaltung und eine gesunde Rücklage zu achten. Ein niedriger Beitrag ist nicht automatisch gut: Zu knapp kalkulierte Gebühren führen später zu Sonderumlagen oder sichtbarem Sanierungsstau.
Das Ministerium für Tourismus und Sport stellt das Schreiben aus, das den Antragsteller als Förderer des thailändischen Langzeittourismus ausweist. Erst mit diesem Zertifikat akzeptiert die Einwanderungsbehörde die niedrigere 3-Millionen-Schwelle. Fehlt es, muss die Behörde die reguläre 10-Millionen-Grenze anlegen — die Investition müsste also mehr als das Dreifache betragen.
Die Bearbeitung des MOTS-Zertifikats dauert in der Regel 7 bis 10 Werktage und erfolgt nach der Qualifikationsprüfung der Dokumente, aber vor dem Termin bei der Einwanderungsbehörde. Es ist damit der administrative Dreh- und Angelpunkt des gesamten Verfahrens — und der Grund, warum eine erfahrene Begleitung den Ablauf spürbar beschleunigt.
Das Antragsverfahren Schritt für Schritt
Der Ablauf ist klar strukturiert, verlangt aber Sorgfalt bei den Dokumenten — ein fehlendes Original führt zum sofortigen Ausschluss vom Termin:
- Schritt 1 — Qualifikationsprüfung.Alle Unterlagen werden zunächst geprüft: Eigentümerstruktur, Kaufpreis und Vollständigkeit der Dokumente. Grundlage sind die Eigentumsurkunde (Chanote) und der Kaufvertrag vom Tag der Eigentumsübertragung (Formular 13).
- Schritt 2 — MOTS-Zertifikat.Das Ministerium für Tourismus und Sport stellt das Bestätigungsschreiben aus (7–10 Werktage), das die 3-Millionen-Schwelle freischaltet.
- Schritt 3 — Phase 1, Termin bei der Einwanderungsbehörde. Beim ersten persönlichen Termin werden die Originaldokumente vorgelegt. In der Regel wird eine 90-Tage-Genehmigung ausgestellt (in Bangkok häufig am selben Tag).
- Schritt 4 — Phase 2, Verlängerung auf 12 Monate. Innerhalb dieser ersten 90 Tage wird ein weiterer Termin vereinbart, bei dem die Genehmigung auf 12 Monate verlängert wird — das ist die eigentliche Aufenthaltserlaubnis.
- Schritt 5 — jährliche Verlängerung.Ab dem zweiten Jahr wird das Visum jährlich verlängert, solange das Eigentum gehalten wird.
Dazu kommt die 90-Tage-Meldepflicht: Wie alle Langzeit-Aufenthalter müssen Investorenvisum-Inhaber ihre Wohnadresse alle 90 Tage bei der Einwanderungsbehörde melden — das ist ein reiner Verwaltungsvorgang, keine Ausreise, und lässt sich online, per Post oder durch einen Bevollmächtigten erledigen.
Familienangehörige mitbringen
Ein oft übersehener Vorteil des Investorenvisums ist der Familiennachzug. Anspruchsberechtigt sind:
- Ehepartner — rechtlich verheiratet.
- Kinder unter 20 Jahren— leiblich oder adoptiert, unverheiratet.
- Dauerhaft betreuungsbedürftige Kinder über 20 Jahren.
- Eltern ab 50 Jahren — leiblich oder adoptiert.
Wichtig ist die Reihenfolge: Der Antrag für Angehörige kann erst gestellt werden, nachdem der Hauptantragsteller seine 12-Monats-Verlängerung erhalten hat — nicht bereits in den ersten 90 Tagen. Alle fremdsprachigen Nachweise wie Heirats-, Geburts- oder Adoptionsurkunden müssen von einem zertifizierten Übersetzungsbüro ins Thailändische übersetzt werden.
3 Mio, 10 Mio oder LTR — die Vergleichstabelle
Welcher Weg passt, hängt vom Kapital, vom Zeithorizont und davon ab, ob eine Arbeitserlaubnis gebraucht wird. Die folgende Übersicht stellt die drei investitionsbasierten Wege gegenüber:
Für die meisten DACH-Käufer, die ohnehin eine Eigentumswohnung in Pattaya erwerben, ist die 3-Millionen-THB-Route der direkteste und günstigste Einstieg. Das LTR-Visum lohnt sich, wenn ein größeres Vermögen, ein längerer Planungshorizont oder eine Arbeitserlaubnis im Spiel sind — dazu der nächste Abschnitt.
Das LTR-Visum im Detail
Während das Investorenvisum an eine einzelne Immobilie gebunden ist, richtet sich das LTR-Visum an vermögende Personen, Pensionäre und Fachkräfte. Es kennt vier Kategorien mit jeweils eigenen finanziellen Voraussetzungen:
Für alle Kategorien gelten gemeinsame Rahmenbedingungen: eine Krankenversicherung mit mindestens 50.000 USD Deckung oder alternativ ein Bankguthaben von 100.000 USD (Hauptantragsteller, 12 Monate gehalten; 25.000 USD je Angehörigem), eine Regierungsgebühr von 50.000 THB pro Person, ein digitaler Work Permit für 3.000 THB, die Meldung bei der Einwanderungsbehörde nur einmal jährlich statt alle 90 Tage sowie freie Mehrfacheinreise. Angehörige (Ehepartner — seit Januar 2025 auch gleichgeschlechtliche — und Kinder unter 20) können mitantragen.
Investorenvisum vs. Rentnervisum (O-A)
Viele Interessenten kennen nur das Rentnervisum und übersehen, dass es für alle unter 50 gar nicht in Frage kommt. Der direkte Vergleich zeigt, warum das Investorenvisum für Immobilienkäufer oft die bessere Wahl ist:
Die Kernbotschaft: Wer ohnehin eine Eigentumswohnung in Pattaya, Chonburi, Thailand kauft, schlägt mit dem Investorenvisum zwei Fliegen mit einer Klappe — Eigentum und Aufenthaltsrecht aus einer Hand, ohne Altersgrenze und ohne Einkommensnachweis. Das Rentnervisum bleibt sinnvoll für alle über 50, die keine Immobilie erwerben wollen.
Kritische Fallstricke — was schiefgehen kann
Diese Punkte sind keine Ausnahmen, sondern wiederkehrende Fehlerquellen. Wer sie kennt, vermeidet teure Überraschungen:
- Die 49-%-Ausländerquote ist eine harte Grenze. Pro Gebäude dürfen höchstens 49 % der Nutzfläche in ausländischem Besitz sein. Ist die Quote ausgeschöpft, ist keine Eigentumsübertragung auf ausländischen Namen mehr möglich — und ohne Freehold-Eigentum kein Visum. Lassen Sie die Verfügbarkeit immer schriftlich bestätigen, nie nur mündlich.
- Ohne FET-Formular kein Eigentum.Der Kaufpreis muss aus dem Ausland in Fremdwährung nach Thailand überwiesen werden; die Bank stellt dafür das Foreign Exchange Transaction Form (FET / Thor Tor 3) aus. Bei Beträgen über 50.000 USD ist es zwingend. Ohne FET keine legale Eigentumsübertragung auf ausländischen Namen — und damit kein Visum.
- Leasehold und Firmenkonstruktionen qualifizieren nicht.
Die 3-Millionen-Route greift aktuell nur für Freehold-Eigentumswohnungen; Leasehold- und Miet-Routen sind bis auf Weiteres ausgesetzt. Strohmann-Konstruktionen über eine thailändische Firma sind illegal und werden verfolgt — mit dem Risiko von Eigentumsverlust ohne Entschädigung. - Die 180-Tage-Steuerregel. Wer mehr als 180 Tage pro Jahr in Thailand verbringt, gilt als steuerlicher Resident; nach Thailand eingebrachte ausländische Einkünfte können dann steuerpflichtig werden. Das ist kein Grund gegen das Visum, aber ein Punkt für die Planung — Details klärt der Ratgeber Steuern & Finanzen mit ausdrücklichem Hinweis, dass er keine Steuerberatung ersetzt.
- Verkauf beendet die Verlängerungsgrundlage. Das Visum ist an das Eigentum geknüpft; ein Verkauf ohne qualifizierende Ersatzimmobilie beendet die jährliche Verlängerung.
Warum Neubau-Projekte jetzt besonders relevant sind
Der Antrag auf das Investorenvisum ist erst möglich, wenn die Immobilie fertiggestellt und im Grundbuch auf den eigenen Namen übertragen ist. Das macht den Zeitpunkt des Kaufs strategisch: Wer heute in ein Neubau-Projekt investiert, das kurz vor der Fertigstellung steht, verbindet zwei Vorteile.
- Früher Einstiegspreis. In der Vorverkaufsphase liegen die Quadratmeterpreise typischerweise unter dem Niveau bei Fertigstellung, und die Zahlung verteilt sich zinsfrei über die Bauzeit.
- Zeitnaher Visumsantrag. Sobald die Übergabe erfolgt und der Chanote umgeschrieben ist, kann das Verfahren sofort starten.
Dazu kommt der Infrastruktur-Schub der Region: der neue U-Tapao International Airport (Fertigstellung 2028), die geplante Hochgeschwindigkeitsstrecke Bangkok–Pattaya und der Ausbau des Eastern Economic Corridor treiben die Nachfrage langfristig. Wie ein Neubau-Kauf im Detail funktioniert und worauf bei der Bauträger-Wahl zu achten ist, vertieft der Ratgeber Off-Plan Investment in Pattaya.
Visum & Aufenthalt — kurz beantwortet
Bekomme ich durch den Kauf einer Immobilie in Thailand ein Aufenthaltsrecht?
Ja. Seit dem 1. Oktober 2025 kann der Kauf einer qualifizierenden Eigentumswohnung in Thailand ein jährlich verlängerbares Aufenthaltsrecht eröffnen — das 3-Millionen-THB-Investorenvisum (Non-Immigrant B, Investment). Wer eine Freehold-Eigentumswohnung ab 3.000.000 THB (rund 80.000 €) auf den eigenen Namen im Grundbuch (Chanote) hält, kann in Pattaya, Chonburi, Thailand eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, die sich Jahr für Jahr verlängern lässt, solange das Eigentum bestehen bleibt. Es handelt sich nicht um eine dauerhafte Niederlassung wie ein europäisches Golden Visa, sondern um eine an das Immobilieneigentum gekoppelte, verlängerbare Erlaubnis.
Was ist das 3-Millionen-THB-Investorenvisum genau?
Das 3-Millionen-THB-Investorenvisum ist eine investitionsbasierte Aufenthaltserlaubnis (Non-Immigrant B, Investment) auf Grundlage der Immigration Orders 237/2568 und 238/2568, in Kraft seit dem 1. Oktober 2025. Es wird jeweils für ein Jahr erteilt und ist jährlich verlängerbar, solange die qualifizierende Immobilie im Eigentum bleibt. Erlaubt sind privater Wohnsitz und Langzeitaufenthalt in Thailand; nicht erlaubt sind angestellte Arbeit oder gewerbliche Tätigkeit. Die ersten 90-Tage-Genehmigungen wurden im März und April 2026 erteilt, die ersten 12-Monats-Verlängerungen laufen bereits.
Welche Voraussetzungen muss die Immobilie für das Investorenvisum erfüllen?
Die Immobilie muss eine Freehold-Eigentumswohnung (Condominium) in der Foreign Quota sein, mit einem beim Grundbuchamt eingetragenen Wert von mindestens 3.000.000 THB, und auf den eigenen Namen im Chanote eingetragen. Häuser, Villen und Leasehold-Objekte qualifizieren aktuell nicht. Für Bangkok gilt zusätzlich: Die Eigentumsübertragung muss am oder nach dem 1. Oktober 2020 erfolgt sein. Eine Einheit kann nur für einen Hauptantragsteller verwendet werden. Bei Neubau-Projekten ist der Antrag erst nach Fertigstellung und Eigentumsübertragung möglich.
Was ist das MOTS-Zertifikat und warum ist es so wichtig?
Das MOTS-Zertifikat ist ein Bestätigungsschreiben des thailändischen Ministeriums für Tourismus und Sport (Ministry of Tourism and Sports), das den Antragsteller als Förderer des Langzeittourismus ausweist — es ist der Schlüssel, der die 3-Millionen-THB-Schwelle überhaupt öffnet. Ohne dieses Schreiben wenden die Behörden automatisch die höhere 10-Millionen-THB-Schwelle an. Die Ausstellung dauert in der Regel 7 bis 10 Werktage und erfolgt nach der Qualifikationsprüfung, bevor der Termin bei der Einwanderungsbehörde stattfindet.
Gibt es ein Mindestalter für das Investorenvisum?
Nein. Das 3-Millionen-THB-Investorenvisum hat kein Mindestalter und verlangt keinen Einkommens- oder Rentennachweis — maßgeblich ist allein die qualifizierende Immobilieninvestition von 3.000.000 THB. Das ist der zentrale Unterschied zum klassischen Rentnervisum (Non-Immigrant O-A), das ein Mindestalter von 50 Jahren, ein Bankguthaben von 800.000 THB oder ein Monatseinkommen von 65.000 THB sowie eine Pflicht-Krankenversicherung voraussetzt. Wer ohnehin eine Immobilie in Pattaya kauft, erhält Eigentum und Aufenthaltsrecht aus einer Hand.
Was ist der Unterschied zwischen dem 3-Millionen-THB-Visum und dem LTR-Visum?
Das 3-Millionen-THB-Investorenvisum ist an eine Freehold-Eigentumswohnung ab 3.000.000 THB gekoppelt, gilt ein Jahr und ist jährlich verlängerbar, ohne Arbeitserlaubnis und mit 90-Tage-Meldepflicht. Das LTR-Visum (Long-Term Resident) des thailändischen Board of Investment gilt dagegen zehn Jahre (5+5), erlaubt eine Arbeitserlaubnis, verlangt nur eine jährliche Meldung und richtet sich an vermögende Personen, Pensionäre und Fachkräfte — die Kategorie Wealthy Global Citizen etwa setzt ein Vermögen von mindestens 1.000.000 USD und eine Investition von mindestens 500.000 USD in Thailand voraus. Das 3-Mio-Visum ist der direkteste Einstieg über den Immobilienkauf, das LTR die langfristige Lösung für größere Vermögen.
Was passiert mit meinem Visum, wenn ich die Immobilie verkaufe?
Das Investorenvisum ist direkt an das Immobilieneigentum geknüpft. Wer die qualifizierende Wohnung verkauft, verliert die Grundlage für die jährliche Verlängerung. Eine neue qualifizierende Freehold-Eigentumswohnung ab 3.000.000 THB kann die Basis jedoch ersetzen, sodass der Aufenthalt fortgeführt werden kann. Wer einen Verkauf plant, sollte den Zeitpunkt daher mit dem Verlängerungszyklus und einer möglichen Ersatzimmobilie abstimmen — Sky Thai Property und die Partneranwälte in Pattaya begleiten diesen Schritt.
Qualifiziert eine Leasehold-Wohnung oder ein Off-Plan-Projekt im Bau für das Visum?
Nein. Aktuell (Stand 2026) greift die 3-Millionen-THB-Route ausschließlich für Freehold-Eigentumswohnungen; der Leasehold-Pfad und die Miet-Route sind bis zu weiteren behördlichen Regelungen ausgesetzt. Auch ein Off-Plan-Projekt qualifiziert erst nach Fertigstellung und Eigentumsübertragung beim Land Department — vorher liegt kein eingetragenes Eigentum vor. Genau deshalb sind Neubau-Projekte in Pattaya, Chonburi, Thailand mit Fertigstellung 2025/2026 besonders interessant: Der Kauf erfolgt zu frühen Preisen, der Visumsantrag folgt unmittelbar nach der Übergabe.
Kann ich mit dem Investorenvisum in Thailand arbeiten?
Nein. Das 3-Millionen-THB-Investorenvisum ist ausschließlich für den privaten Wohnsitz und den Langzeitaufenthalt gedacht; angestellte oder gewerbliche Tätigkeit in Thailand ist damit nicht erlaubt. Wer in Thailand arbeiten möchte, benötigt eine separate Arbeitserlaubnis, die ein anderes Visum voraussetzt — hier kommt vor allem das LTR-Visum in Betracht, das einen digitalen Work Permit (Gebühr 3.000 THB) und in bestimmten Kategorien einen pauschalen Einkommensteuersatz von 17 % ermöglicht.
Erst prüfen, welches Projektfürs Visum qualifiziert
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