Ratgeber · Steuern & Kosten

Steuern & Kosten

beim Condo-Kauf

Was wirklich anfällt — vollständig und ehrlich. Alle Kaufnebenkosten, Maintenance Fee, Sinking Fund, die jährliche Grundsteuer, die Besteuerung von Mieteinnahmen samt Doppelbesteuerungsabkommen und der zinsfreie Finanzierungsvorteil. Für DACH-Investoren, Stand 2026.

Auf einen Blick

Kosten & Steuern in Pattaya — die Kernfakten

Kaufnebenkosten

Rund 2–3 % des Kaufpreises — statt 9–15 % in Deutschland (keine Grunderwerbsteuer, kein Notar).

Transfer Fee

2 % des amtlichen Werts, meist 50/50 zwischen Käufer und Bauträger geteilt (verhandelbar).

Stamp Duty / SBT

Stempelsteuer 0,5 % oder Specific Business Tax 3,3 % — trägt in der Regel der Verkäufer.

Laufende Kosten

Instandhaltung (CAM) ~30–100 THB/m²/Monat + jährliche Grundsteuer (Land & Building Tax).

Sinking Fund

Einmalig ~500–700 THB/m² — Ihre Einlage in die Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft.

Grundsteuer

Land & Building Tax, Zweitwohnung/Investment 0,02 % des amtlichen Werts p. a. (bis 50 Mio THB).

Mieteinnahmen

In Thailand progressiv besteuert, 30 % Pauschalabzug + 60.000 THB Freibetrag; 15 % Quellensteuer rückforderbar.

Rechtsstand

Angaben auf Stand 2026; sie ersetzen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Inhalt

Alle Kosten auf einen Blick: Thailand vs. Deutschland
Kaufnebenkosten: Transfer Fee, Stamp Duty & wer zahlt was
Maintenance Fee: was enthalten ist und was normal ist
Sinking Fund: die einmalige Instandhaltungsrücklage
Land & Building Tax: die jährliche Grundsteuer
Mieteinnahmen in Thailand versteuern
Deutsche & österreichische Steuerpflicht: das DBA
Steuern beim Verkauf: Withholding Tax & SBT
Zinsfreie Bauträgerfinanzierung & Kostentransparenz

Der Condo-Kauf in Pattaya ist nicht nur schneller als in Deutschland, sondern auch deutlich günstiger — die Kaufnebenkosten liegen bei rund 2 bis 3 % statt 9 bis 15 %. Damit Sie wirklich alles einkalkulieren, zeigt dieser Ratgeber jede Position: die einmaligen Kaufkosten (Transfer Fee, Stamp Duty), die laufenden Kosten (Maintenance Fee, Sinking Fund, jährliche Grundsteuer), die Besteuerung von Mieteinnahmen in Thailand und daheim über das Doppelbesteuerungsabkommen, die Steuern beim späteren Verkauf und den zinsfreien Finanzierungsvorteil. Alle Angaben auf Stand 2026, geprüft gegen die aktuelle Rechtslage — sie ersetzen aber keine individuelle Steuerberatung.

01

Alle Kosten auf einen Blick: Thailand vs. Deutschland

Beim Condo-Kauf in Pattaya fallen Kaufnebenkosten von rund 2 bis 3 % des Kaufpreises an — ein Bruchteil der 9 bis 15 %, die in Deutschland durch Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Maklerprovision zusammenkommen.

Bevor es in die einzelnen Positionen geht, hilft der direkte Vergleich. Er zeigt, warum Thailand für DACH-Investoren nicht nur wegen des Preises, sondern auch wegen der Kostenstruktur attraktiv ist. Die folgende Tabelle stellt die typischen Kaufnebenkosten gegenüber.

Position
Thailand (Pattaya)
Deutschland
Grunderwerbsteuer
keine
3,5–6,5 % (je Bundesland)
Übertragungsgebühr (Transfer Fee)
2 % amtl. Wert, oft 50/50 geteilt
Notarkosten
kein Notarsystem
ca. 1,5–2,0 %
Grundbuch / Registrierung
in Transfer Fee enthalten
ca. 0,5 %
Maklerprovision (Käufer)
0 % (direkt vom Bauträger)
3,57–7,14 %
Kaufnebenkosten gesamt
~2–3 %
~9–15 %

Ein Rechenbeispiel macht den Unterschied greifbar: Bei einem Kaufpreis von umgerechnet 200.000 € fallen in Deutschland grob 18.000 bis 30.000 € Nebenkosten an, in Thailand dagegen nur etwa 4.000 bis 6.000 €. Die Zahlen sind illustrativ und hängen von Bundesland, amtlichem Wert und der Aufteilung der Transfer Fee ab. Konkrete Kaufpreise einzelner Neubau-Projekte nennt Sky Thai Property auf Anfrage.

Die niedrige Kostenquote ist kein Sonderangebot, sondern die reguläre thailändische Kostenstruktur: keine Grunderwerbsteuer, kein Notar, bei Sky Thai Property keine Käufer-Maklerprovision.
02

Kaufnebenkosten im Detail: wer zahlt was

Beim Condo-Kauf in Thailand fallen im Kern drei staatliche Posten an: die Übertragungsgebühr (Transfer Fee, 2 %), die Stempelsteuer (0,5 %) oder alternativ die Specific Business Tax (3,3 %) — die Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer regelt der Kaufvertrag.

Anders als in Deutschland gibt es keinen einheitlichen „Nebenkosten-Block". Stattdessen fallen einzelne, klar benannte Gebühren an, deren Träger teils verhandelbar ist. Die folgende Tabelle zeigt, wer üblicherweise zahlt.

Gebühr / Steuer
Höhe
Wer zahlt (üblich)
Übertragungsgebühr (Transfer Fee)
2 % des amtlichen Werts
oft 50/50 zwischen Käufer und Bauträger — verhandelbar, im SPA geregelt
Stempelsteuer (Stamp Duty)
0,5 %
Verkäufer · nur wenn keine SBT anfällt
Specific Business Tax (SBT)
3,3 %
Verkäufer · statt Stamp Duty, wenn Besitz < 5 Jahre
Withholding Tax (beim Verkauf)
progressiv
Verkäufer · am Land Department einbehalten (siehe Abschnitt 08)
Sinking Fund (einmalig)
~500–700 THB/m²
Käufer · Instandhaltungsrücklage (siehe Abschnitt 04)
Unabhängige Vertragsprüfung
~400–800 EUR
Käufer · optional, dringend empfohlen

Wichtig für ausländische Käufer: Das seit 2024/2025 laufende Konjunkturprogramm, das die Transfer- und Hypothekengebühr auf 0,01 % senkt, gilt in der Regel nur für thailändische Staatsbürger und für Objekte bis 3 Mio THB. Ausländische Condo-Käufer zahlen daher normalerweise die vollen 2 %. Die genaue Aufteilung der Transfer Fee ist Verhandlungssache und steht im Kaufvertrag (SPA). Den Ablauf des Kaufs erklärt der Kaufführer „Condo kaufen in Pattaya".

03

Maintenance Fee: was enthalten ist und was normal ist

Die Instandhaltungsgebühr (Common Area Maintenance, CAM) für ein Condo in Pattaya liegt typischerweise bei etwa 30 bis 100 THB pro Quadratmeter und Monat — sie deckt Pool, Sicherheit, Gärten, Aufzüge und die Pflege aller Gemeinschaftsflächen.

Die Maintenance Fee ist die wichtigste laufende Kostenposition und wird von der Eigentümergemeinschaft (über die Hausverwaltung, „Juristic Person") erhoben. Sie richtet sich nach der Fläche Ihrer Einheit. Was die Bandbreite bestimmt, ist der Ausstattungsgrad des Projekts:

  • Enthalten:Reinigung und Pflege der Gemeinschaftsflächen, Pool, Fitnessraum, Gärten, Aufzüge, Sicherheitsdienst/CCTV, Beleuchtung der Allgemeinflächen und die Verwaltung.
  • Nicht enthalten:Strom, Wasser und Internet Ihrer eigenen Einheit — die zahlen Sie direkt nach Verbrauch.
  • Bandbreite: einfachere Projekte liegen näher an 30–50 THB/m²/Monat, Luxusanlagen mit großem Freizeitangebot eher bei 70–100 THB/m²/Monat.

Beim Kauf wird üblicherweise die Maintenance Fee für das erste Jahr im Voraus fällig. Erhöhungen müssen von der Eigentümerversammlung beschlossen werden — ein Grund, beim Kauf auf eine funktionierende Hausverwaltung und eine gesunde Rücklage zu achten. Ein niedriger Beitrag ist nicht automatisch gut: Zu knapp kalkulierte Gebühren führen später zu Sonderumlagen oder sichtbarem Sanierungsstau.

Faustregel: Für eine 50-m²-Einheit bei ~60 THB/m²/Monat fallen rund 3.000 THB im Monat (~75 €) an Instandhaltung an. Prüfen Sie vor dem Kauf Höhe, Leistungsumfang und den Stand der Rücklage.
04

Sinking Fund: die einmalige Instandhaltungsrücklage

Der Sinking Fund ist eine einmalige Einlage von etwa 500 bis 700 THB pro Quadratmeter, die Sie beim Kauf leisten — er bildet die Kapitalrücklage der Eigentümergemeinschaft für große Reparaturen und Erneuerungen.

Während die Maintenance Fee die laufenden Betriebskosten deckt, ist der Sinking Fund die Kapitalrücklage für größere, seltene Ausgaben: die Erneuerung der Aufzugsanlage, Dach- und Fassadenarbeiten, Poolsanierung, den Austausch von Pumpen oder Generatoren. Er wird einmalig beim Kauf pro Quadratmeter erhoben und von der Eigentümergemeinschaft verwaltet.

Für den Käufer ist er aus zwei Gründen relevant. Erstens gehört er in die Kaufkalkulation: Bei 50 m² und 600 THB/m² sind das rund 30.000 THB (~750 €) einmalig. Zweitens ist die Höhe der bestehenden Rücklage ein Qualitätssignal: Ein gut gefüllter Sinking Fund bedeutet, dass anstehende Großreparaturen ohne teure Sonderumlagen finanziert werden können. Bei Neubau-Projekten wird die Rücklage neu aufgebaut; bei Bestandsobjekten sollten Sie den aktuellen Stand erfragen.

Kurz: Maintenance Fee = laufender Betrieb (monatlich), Sinking Fund = Kapitalrücklage (einmalig beim Kauf). Beide zusammen sichern den Werterhalt der Anlage.
05

Land & Building Tax: die jährliche Grundsteuer

Für ein als Investment oder Zweitwohnung gehaltenes Condo fällt in Thailand eine jährliche Grundsteuer (Land and Building Tax) von 0,02 % des amtlichen Werts an — für Objekte bis zu einem amtlichen Wert von 50 Mio THB.

Die Land and Building Tax (Gesetz B.E. 2562) ersetzt seit 2020 die alten Grundsteuern und wird 2026 voll durchgesetzt. Sie ist für Wohnimmobilien bewusst niedrig gehalten und wird von der lokalen Gemeinde erhoben. Die Sätze für Wohnnutzung gestaffelt nach amtlichem Wert:

Amtlicher Wert
Zweitwohnung / Investment
Erstwohnsitz (Name im Hausregister)
bis 10 Mio THB
0,02 %
steuerfrei
10–50 Mio THB
0,02 %
0,02 %
50–75 Mio THB
0,03 %
0,03 %
75–100 Mio THB
0,05 %
0,05 %
über 100 Mio THB
0,10 %
0,10 %

Für den typischen Investor heißt das: Bei einem Condo mit einem amtlichen Wert von 3,5 Mio THB fallen jährlich rund 700 THB (~18 €) Grundsteuer an — ein zu vernachlässigender Posten. Der Erstwohnsitz mit Namenseintrag im Hausregister ist bis zu einem Gebäudewert von 10 Mio THB steuerfrei. Die Steuer wird von der Gemeinde veranlagt und ist jährlich (Fälligkeit üblicherweise Mitte des Jahres) zu zahlen.

06

Mieteinnahmen in Thailand versteuern

Mieteinnahmen aus einem thailändischen Condo werden in Thailand progressiv besteuert — mit einem Pauschalabzug von 30 % auf die Bruttomiete, einem persönlichen Freibetrag von 60.000 THB und Einkommensteuersätzen von 0 bis 35 %.

Wer sein Condo legal langfristig (ab 30 Tagen) vermietet, erzielt in Thailand steuerpflichtige Einkünfte. Das System ist unkompliziert und für Vermieter günstig:

  • 30 % Pauschalabzug:Von der Bruttomiete dürfen pauschal 30 % als Kosten abgezogen werden — ohne Nachweis. Alternativ sind tatsächliche Kosten absetzbar.
  • Freibetrag:Zusätzlich gilt ein persönlicher Grundfreibetrag von 60.000 THB pro Jahr.
  • Progressive Sätze: Auf das verbleibende zu versteuernde Einkommen greifen Stufen von 0 % (bis 150.000 THB) über 5, 10, 15, 20, 25, 30 % bis 35 % (über 5 Mio THB).
  • 15 % Quellensteuer: Zahlt ein Mieter die Miete an einen nicht in Thailand ansässigen ausländischen Eigentümer, wird oft eine Quellensteuer von 15 % einbehalten. Das ist keine Endsteuer — über die Steuererklärung lässt sich zu viel Gezahltes zurückholen.

Als Steuerresident gilt, wer sich mindestens 180 Tage im Jahr in Thailand aufhält. Ein Rechenbeispiel: Bei 240.000 THB Jahresmiete bleiben nach 30 % Pauschale (72.000 THB) und Freibetrag (60.000 THB) rund 108.000 THB zu versteuern — das liegt noch in der 0-%-Stufe bis 150.000 THB. Die Zahlen sind illustrativ; die tatsächliche Steuer hängt von weiteren Einkünften und Freibeträgen ab.

Für die Praxis: Melden Sie Ihre Mieteinnahmen und lassen Sie die einbehaltene 15-%-Quellensteuer über die thailändische Steuererklärung verrechnen. Ein lokaler Steuerberater übernimmt das meist zu geringen Kosten.
07

Deutsche & österreichische Steuerpflicht: das Doppelbesteuerungsabkommen

Mieteinnahmen aus einer thailändischen Immobilie werden nach dem Doppelbesteuerungsabkommen im Belegenheitsstaat — also in Thailand — besteuert; in Deutschland und Österreich werden sie freigestellt, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt den heimischen Steuersatz.

Für deutsche und österreichische Investoren ist die entscheidende Frage: Muss ich die Thai-Mieteinnahmen auch zu Hause versteuern? Die Antwort regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), und sie ist käuferfreundlich.

Deutschland: Nach dem DBA Deutschland–Thailand (Artikel 6) hat Thailand das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus dort gelegenem unbeweglichem Vermögen. Deutschland wendet die Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt an (Artikel 22): Die Thai-Mieteinnahmen werden aus der deutschen Bemessungsgrundlage ausgenommen — es erfolgt also keine doppelte Besteuerung und keine Anrechnung. Sie erhöhen aber den Steuersatz, der auf Ihr übriges deutsches Einkommen angewendet wird. Die Einkünfte müssen deshalb in der deutschen Steuererklärung angegeben werden.

Österreich: Das DBA Österreich–Thailand folgt demselben Grundsatz — Besteuerung im Belegenheitsstaat Thailand, in Österreich Freistellung mit Progressionsvorbehalt. Auch hier sind die Einkünfte in der Erklärung anzugeben, damit der Progressionsvorbehalt korrekt berücksichtigt wird.

Wichtig: Diese Darstellung ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung. Die konkrete Behandlung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab (Ansässigkeit, weitere Einkünfte, ab 2024 verschärfte Regeln zur Besteuerung nach Thailand überwiesener Auslandseinkünfte). Sky Thai Property empfiehlt für Ihren Fall einen auf Thailand spezialisierten Steuerberater.
08

Steuern beim Verkauf: Withholding Tax & SBT

Beim Verkauf eines Condos in Thailand fallen die Übertragungsgebühr, eine progressive Withholding Tax und — je nach Haltedauer — entweder die Specific Business Tax (3,3 %) oder die Stempelsteuer (0,5 %) an; sie werden am Land Department direkt einbehalten.

Wer verkauft, sollte die Verkaufskosten von Anfang an einkalkulieren, denn sie schmälern die Rendite. Vier Posten sind relevant:

  • Übertragungsgebühr (Transfer Fee):2 % des amtlichen Werts — wie beim Kauf oft zwischen den Parteien geteilt.
  • Withholding Tax (Quellensteuer auf den Verkauf):Für Privatpersonen progressiv berechnet — auf Basis des amtlichen Werts, mit einem nach Haltedauer gestaffelten Kostenabzug, verteilt über die Besitzjahre. Sie wird beim Übertragungstermin einbehalten und auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet.
  • Specific Business Tax (SBT): 3,3 % — fällt an, wenn die Immobilie weniger als 5 Jahre gehalten wurde (spekulationsnaher Verkauf).
  • Stempelsteuer (Stamp Duty): 0,5 % — greift statt der SBT, wenn die Immobilie 5 Jahre oder länger gehalten wurde. SBT und Stamp Duty schließen sich gegenseitig aus.

Ein wichtiger Punkt für den Rückfluss ins Ausland: Das beim Kauf ausgestellte FET-Formular (Nachweis der Fremdwährungs-Einfuhr) ermöglicht es, den Verkaufserlös bis zur ursprünglich eingeführten Summe wieder legal ins Ausland zu überweisen. Details zum FET stehen im Ratgeber Foreign Quota erklärt.

Die längere Haltedauer zahlt sich steuerlich aus: Ab 5 Jahren Besitz entfällt die 3,3-%-SBT und es greift nur die 0,5-%-Stempelsteuer — ein klarer Vorteil für langfristige Investoren.
09

Zinsfreie Bauträgerfinanzierung & Kostentransparenz

Der größte Finanzierungsvorteil gegenüber Deutschland ist die zinsfreie Bauträgerfinanzierung: Bei Neubau-Projekten verteilt sich der Kaufpreis zinsfrei über die Bauzeit — ohne Bank, ohne Bonitätsprüfung, ohne SCHUFA.

Weil thailändische Banken an Ausländer normalerweise keine Immobilienkredite vergeben, ist die Bauträgerfinanzierung der übliche Weg — und ein oft unterschätzter Kostenvorteil. Statt eines verzinsten Bankkredits zahlen Sie den Kaufpreis in zinsfreien Raten über die Bauphase. Der Effekt auf die Gesamtkosten ist erheblich:

Amtlicher Wert
Thailand (Bauträger)
Deutschland (Bankkredit)
Zinsen
0 %
marktabhängig, über die Laufzeit erheblich
Bonitätsprüfung / SCHUFA
keine
erforderlich
Kaufpreis 200.000 € (Beispiel)
+ ~2–3 % Nebenkosten
+ Zinskosten über 20–25 Jahre
Grundschuld / Zwangsversteigerung
keine
Grundschuld zugunsten der Bank

Das Rechenbeispiel ist illustrativ und ersetzt keine Finanzierungsberatung — die konkrete Zinsersparnis hängt vom Marktzins und der Laufzeit ab. Wie ein seriöser Zahlungsplan aufgebaut ist, behandelt der Ratgeber Off-Plan Investment.

Ein Wort zur Transparenz: Seit den Reformen 2025 sind Bauträger in Thailand verpflichtet, standardisierte, faire Verträge mit vollständigen Projekt-, Zeit- und Preisangaben zu verwenden. Käufer haben damit ein durchsetzbares Recht auf vollständige Kostentransparenz — jede der oben genannten Positionen sollte vor der Unterschrift schriftlich aufgeschlüsselt vorliegen.

Verlangen Sie vor der Unterschrift eine vollständige, schriftliche Kostenaufstellung — einmalige Kaufkosten, laufende Kosten und die Aufteilung der Transfer Fee. Sky Thai Property erstellt diese Aufstellung projektbezogen und geht sie mit Ihnen durch.
Häufige Fragen

Kosten & Steuern — kurz beantwortet

Hinweis: Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Steuersätze, Freibeträge und die Behandlung von Auslandseinkünften hängen von Ihrer persönlichen Situation und der jeweils geltenden Rechtslage ab (Stand: Juli 2026). Für Ihren konkreten Fall — insbesondere zur Besteuerung von Mieteinnahmen und zum Doppelbesteuerungsabkommen — empfiehlt Sky Thai Property einen auf Thailand spezialisierten Steuerberater.
Ihr nächster Schritt

Ihre Kostenaufstellung — konkret

In einer kostenlosen 30-Minuten-Beratung erstellt Matthias Bayer für Ihre Wunscheinheit eine vollständige Kostenaufstellung — alle Kaufnebenkosten, laufende Kosten und die Aufteilung der Transfer Fee, transparent und ohne Maklerprovision. Persönlich vor Ort in Pattaya, keine Verkaufsveranstaltung.

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